Hallo,
Pottwale sind "besonders geschützt", aber nicht "streng geschützt".
Als WA-Anhang 1-Tiere ist eine internationale Vermarktung nur mit Sondererlaubnis möglich, aber von Büsum nach Hannover ist nicht international (auch wenns über die Elbe geht).
Wenn ich das richtig interpretiere, gilt innerdeutsch das Naturschutzgesetz §45 Abs 4:
Abweichend von den Besitz- und Vermarktungsverboten ist es ... zulässig, tot aufgefundene Tiere und Pflanzen aus der Natur zu entnehmen und ... soweit sie nicht zu den streng geschützten Arten gehören, für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Präparation für diese Zwecke zu verwenden.
Das ist beabsichtigt, erlaubt und ich finde das auch korrekt. Mich wundert nur, dass sie nicht mehr Tiere skelettieren.
Schöne Grüße
Tobias